Kundenservice

Fragen und Antworten / FAQs

Die häufigsten Fragen unserer Kunden und die Antworten dazu, finden Sie hier auf einen Blick. Immer noch was unklar? Senden Sie uns einfach eine E-Mail und umgehend helfen wir Ihnen weiter!

01. Was ist ein Sicherungsschein und wie erhalte ich Ihn?

    • Sämtliche Reiseveranstalter sind seit Nov. 1994 gesetzlich verpflichtet sich mit einem sogenannten Sicherungsschein gegen eine mögliche Insolvenz zu versichern. Zu jeder verbindlichen Buchung erhalten Sie den Sicherungsschein in Kopie Ihren Reiseunterlagen beigefügt. Sollte der Reiseanbieter Ihres Urlaubs vor bzw. während Ihrer Reise Konkurs gehen übernimmt die Versicherung oder das Kreditinstitut den entstandenen Schaden. Diese Institution erstattet dabei sämtliche bereits bezahlte Reiseleistungen (ebenso Anzahlungen) die bzgl. der Insolvenz ausgefallen sind. Auch anfallende Kosten im Falle einer Rückreise in Eigenregie. Nehmen Sie den Sicherungsschein auf Ihre Reise mit und halten Sie Ihn an einem sicheren Aufbewahrungsort. Welche Leistungen im Schadensfall detailliert übernommen werden bitten wir Sie bei der auf dem Sicherungsschein angegebenen Kontaktmöglichkeit des Versicherers zu erfragen. Umfangreiche Informationen über die Leistungen der Versicherung Ihres Reiseveranstalters erhalten sie auch bei den Verbraucherzentralen.

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02. Ist Suntimes auch Reiseveranstalter?

    • Suntimes ist REISEVERMITTLER, Kein Reiseveranstalter!

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03. Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?

    • Ihre Kundendaten werden von uns selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Ihre personenbezogenen Daten, die bei der Registrierung und bei der Nutzung der Dienstleistungen unseres Unternehmens erhobenen, verarbeitet und gespeichert werden, verwenden wir ausschließlich lediglich zum

Zweck der Kundenbetreuung

    • der Abwicklung von unter Mitwirkung von Suntimes zustande gekommener Reiseverträge. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die personenbezogenen und zahlungsrelevanten Daten im automatisierten Verfahren nur in dem für das Vertragsverhältnis erforderlicher Umgang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §14 TMG und §47 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass wir Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen §15 Abs. 1 und Abs. 4 TMG erheben, verarbeiten und nutzen. Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen und zahlungsrelevanten Daten selbstverständlich ausschließlich für interne Zwecke gebraucht und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Zum Datenschutz

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04. Was ist im Falle einer Reklamation zu beachten?

 

Eine Reklamation ist binnen 4 Wochen ab Rückreisedatum und am sichersten per Einschreiben mit Rückschein an den gebuchten Leistungsträger / Reiseveranstalter zu senden. Gern nehmen wir innerhalb des o.g. Zeitraums Ihre Reklamation entgegen und leiten diese termingerecht an den Leistungsträger / Reiseveranstalter weiter. Hierzu schicken Sie einfach Ihre Reklamation an die Filiale, in der Sie Ihre Reise gebucht haben.

Unsere Filialen

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