AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Suntimes GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Suntimes GmbH

  1. Vorwort

Suntimes GmbH (nachstehend “ Suntimes“ genannt) tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit ausschließlich als Vermittler von Beförderungsleistungen (Flüge, Pauschalreisen, Ausflugreisen, Kreuzfahrten, Tauchreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc., nachfolgend zusammen “ Reisen “ genannt) auf.

Hierfür informiert Suntimes den Buchungswilligen vor Vertragsschluss bei der Vermittlung einer Pauschalreise nach Maßgabe des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB, sowie bei der Vermittlung sogenannter „verbundener Reiseleistungen“ gemäß § 651w BGB i.V.m. Art. 251 EGBGB.

  1. Vertragsschluss

Der Buchungswillige bietet dem Reisebüro schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf dem elektronischen Weg einen Auftrag zur Buchungsvermittlung an, den Suntimes entweder durch entsprechende Erklärung oder auch konkludent annehmen kann. Der Vertragsabschluss ist formfrei möglich.

Durch diesen Vermittlungsauftrag kommt kein Vertrag über Reiseleistungen selbst im Sinne des Reisevertragsrechts zustande, sofern sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 b, 651 v und 651 w BGB nichts anderes ergibt. Suntimes haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer der gewünschten Reiseleistung (Fluggesellschaft, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Pauschalreiseveranstalter und sonstige Anbieter von touristischen Leistungen). Zu den Pflichten von Suntimes gehört die notwendige Beratung, die Bereitstellung und Weiterleitung von Reiseunterlagen und notwendigen Informationen zur Durchführung der vom Kunden gebuchten Reise.

Bezüglich der gebuchten Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträgern, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen derselben in den Reisevertrag einbezogen wurden. Die in §§ 651 b, 651 v und 651 w niedergelegten Regelungen bleiben hiervon unberührt.

Soweit über Suntimes seitens des Veranstalters oder sonstigen Erbringers von touristischen Leistungen Buchungsunterlagen an den Kunden weitergeleitet werden, hat dieser die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und an die jeweilige Buchungsvorlage genannten zuständigen Stellen unterzeichnet zurückzusenden.. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Buchungsunterlagen unmittelbar vom Leistungserbringer erhält.

Soweit Suntimes den Kunden nicht von einer Abweichung des Angebots touristischer Leistungen unterrichten und dessen Willen rechtzeitig erfragen kann, ist Suntimes ausnahmsweise  berechtigt, von den Buchungsvorgaben des Kunden im Rahmen eines Leistungsbestimmungsrechts nach § 317 BGB abzuweichen, sofern dies nach dem erklärten Willen des Kunden zur Umsetzung des Reisewunsches erforderlich ist und Suntimes davon ausgehen kann, dass der Kunde die Abweichung auch billigt.

 

  1. Information des Kunden

Soweit Suntimes Informationen über touristische Leistungen des jeweiligen Veranstalters an den Kunden weitergibt, geschieht dies ausschließlich in Erfüllung eigener Verpflichtungen im Rahmen des Vermittlungsvertrages. Damit ist keine Haftungsübernahme oder sonstige Form der Zusicherung von Suntimes hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen zu sehen, ebenso wenig kommt ein Auskunftsvertrag zwischen Kunden und Suntimes zustande, soweit dies nicht gesondert vereinbart wurde.

Sollte der Kunde die Reiseunterlagen nicht spätestens einen Arbeitstag  vor Reiseantritt erhalten, ist Suntimes umgehend zu informieren; dies gilt selbstverständlich dann nicht, wenn Hinterlegung der Unterlagen zum Beispiel am Flughafen vereinbart wurde oder die Reise kurzfristig am Tag vor dem vertraglichen Abreisedatum gebucht wird.

Flugtickets können dem Kunden per Post oder per E-Mail übermittelt werden, gegebenenfalls kann ausnahmsweise auch ein Ticket bei der Fluglinie hinterlegt werden. Dazu ist jedoch erforderlich, dass der Kunde den Reisepreis vollständig gezahlt hat. Einzelheiten zu Zahlungsbedingungen und deren Fälligkeitsterminen ergeben sich aus den Reiseunterlagen. In der Regel können Linienflugbuchungen grundsätzlich nur bis zu 3 Tage vor Abflug entgegengenommen werden.

Bei Flugbuchungen oder Flugreisen informiert Suntimes den Reiseteilnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens, sofern diese Suntimes bereits bekannt ist. Ansonsten ist es Verpflichtung von Suntimes, sollte das Luftfahrtunternehmen im Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststehen, schnellstmöglich den Kunden zu unterrichten, sobald die Identität des Luftfahrtunternehmens bekannt ist. Dies gilt auch beim Wechsel der Fluggesellschaft.

Hinsichtlich der mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften verweist Suntimes auf die Internetseite der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/. Auf Verlangen des Kunden kann diese auch bei Suntimes eingesehen werden.

 

  1. Zahlungsverkehr

Fälligkeiten und sonstige Modalitäten notwendiger Zahlungen für touristische Leistungen ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Leistungserbringer, sowie dessen AGBs.

In der Regel haben die Leistungserbringer Direktinkasso mit dem Kunden vereinbart; dies gilt jedoch nicht, sofern Suntimes den Kunden eine den Anforderungen des Art. 250, § 6 EGBGB entsprechende Vertragsbestätigung vorliegt; im letztgenannten Fall ist Suntimes ermächtigt, Zahlungen des Kunden entgegenzunehmen.

Fällige Zahlungen an Suntimes können per Überweisung, Barzahlung, EC – Zahlung oder Kreditkartenzahlung erfolgen. Zahlungsmodalitäten können, zugeschnitten auf den jeweiligen Vertrag, auch in geänderter Form vereinbart werden.

 

  1. Einreisebestimmungen und Gesundheitsbestimmungen

Für die Beschaffung notwendiger Passdokumente, Visa oder Gesundheitsdokumenten ist allein der Kunde verantwortlich. Soweit Suntimes bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und der Kunde nicht erklärt, diese bereits zu kennen, ist Suntimes verpflichtet, den Kunden die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen.

Soweit der Kunde nicht vor der Buchung ausdrücklich darauf hinweist, dass er oder eine Mitreisende/Mitreisender eine andere Nationalität hat, geht Suntimes davon aus, dass der Buchende oder dessen Begleitpersonen deutsche Staatsangehörige sind und keine Doppelstaatsbürgerschaft oder Staatenlosigkeit vorliegt. Suntimes ist verpflichtet, den Buchenden bereits vor der Reise über die Einreisebestimmungen für EG Angehörige zu informieren. Suntimes ist jedoch ebenso berechtigt, diese rechtliche Verpflichtung auch dadurch zu erfüllen, dass Suntimes den Kunden ausdrücklich auf die zuständigen Botschaften oder Konsulate verweist.

Dies gilt auch für gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie Zollvorschriften.

 

  1. Versicherungen

Soweit Suntimes den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder sonstiger Versicherungen empfiehlt, handelt es sich um einen bloßen rechtlichen Hinweis; Suntimes wird dadurch allenfalls Vermittler, jedoch in keinem Fall Versicherer.

 

  1. Durchsetzung von Gewährleistungsrechten

Suntimes ist weder berechtigt noch verpflichtet, Mängelanzeigen des Kunden an den Reiseveranstalter weiterzuleiten.

Sollte dies gleichwohl ausnahmsweise geschehen, erwachsen hieraus keine Ansprüche des Kunden gegenüber Suntimes gemäß § 651 i BGB; die Regelung des § 651 v Abs. 3 BGB bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Haftung von Suntimes

Die Haftung von Suntimes erstreckt sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gewünschten Reiseleistung. Für spezielle Buchungswünsche des Kunden haftet Suntimes nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Die Regelung des § 651 v Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

Dies gilt ebenso für die Haftung von Suntimes hinsichtlich Mängeln der Leistungserbringung einschließlich Personen – oder Sachschäden, die dem Kunden in Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 651 b, 651 v und 651 w BGB werden hierdurch nicht berührt. Dies gilt jedoch nicht, bei schuldhafter Verletzung der Vermittlerpflichten durch Suntimes.

Soweit Suntimes nicht die Hauptleistungspflichten aus dem Vermittlungsvertrag verletzt oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind, haftet Suntimes lediglich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung von Suntimes für einfache Fahrlässigkeit ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, auch im Falle leicht fahrlässig verursachter also Verzögerungsschäden. Dies gilt ebenso auch für eine Begrenzung des Ersatzes für vergebliche Aufwendungen.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten ebenso zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Suntimes.

Die Regelung des § 651 x BGB bleibt hiervon unberührt.

Für den Fall, dass der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates, der  das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum unterzeichnet hat, ansässig ist, und Suntimes nicht nachweist, dass der Reiseveranstalter seine Verpflichtungen aus§§ 651 i – 651 t BGB erfüllt hat, ist die Haftung von Suntimes auf den dreifachen Reisepreis beschränkt sofern es sich nicht um Körperschäden handelt und der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

 

  1. Ausschlussfristen bei Mängeln und Verjährung

Für das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und dem Erbringer der touristischen Leistungen gelten die Regelungen der §§ 651 a ff. BGB. Dies gilt auch in Fällen des§ 651 v Abs. 3 BGB für das Verhältnis zwischen Kunden und Suntimes.

Bezüglich der Vermittlung von Reiseleistungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Datenschutz

Die Verwendung der dem Reisevermittler zur Vertragserfüllung überlassenen Daten erfolgt unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften und insbesondere der Bestimmungen der DSGVO. Bzgl. der Informationspflichten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung und für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten verweisen wir auf die Datenschutzerklärung unseres Webauftritts.

Wenn Sie Fragen oder Anliegen zum Datenschutz bei Suntimes haben wenden Sie sich gerne schriftlich per E-Mail an
datenschutz@suntimes.de
Stand 01.2021
  1. Streitbeilegungsverfahren

Bei Problemen mit online abgeschlossenen Verträgen kann der Kunde das Online- Streitbeilegungs-Portal der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage) aufrufen. Suntimes ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gem. § 36 VSBG teilzunehmen.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CSIG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für Vermittlungsaufträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Frankfurt /Main.

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind, nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen bzw. was von den Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt ist. Dies gilt auch, sofern der Vertrag lückenhaft ist.

Stand Januar 2021, Änderungen vorbehalten

Firma Suntimes GmbH
Bockenheimer Anlage 11
60322 Frankfurt am Main

E-Mail: hallo@suntimes.de

Handelsregister: AG Frankfurt HRB 54309
Geschäftsführerin: Maja-Jennifer Köhl

 

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